San Art Dagmar Dieterle Kunst + Reisen GmbH

Allgemeine Reisebedingungen


Liebe(r) Reisende(r) Klare rechtliche Regelungen, wie wir sie nachstehend abgedruckt haben, sind notwendige Voraussetzungen für den Reisevertrag und einen gelungenen Urlaub. Wir haben für Sie faire und übersichtliche Bedingungen ausgearbeitet, damit Sie als unser Gast mit gutem Gefühl auf Reisen gehen können. Ergänzend zu den §§ 651a ff BGB werden die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen zwischen Ihnen und uns vereinbart:



1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bietet der Kunde San Art Dagmar Dieterle Kunst + Reisen GmbH, Söchtenau (im folgenden San Art) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisende erkennt damit auch die Reisebedingungen von San Art verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch San Art zustande. Sie erfolgt durch den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die schriftliche Bestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung.

2. Zahlung und Reiseunterlagen

2.1. Unserer Vertragsbeziehung liegt das Reisevertragsgesetz der §§ 651 a ff. BGB zugrunde. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht aus den in Ziffer 7.1. a) angegebenen Gründen abgesagt worden ist, und darf nur verlangt werden, wenn dem Reiseteilnehmer von San Art ein Sicherungsschein (Insolvenzversicherung nach § 651 k, Abs. 3 BGB) ausgehändigt wurde. Diesen Sicherungsschein erhält der Reiseteilnehmer gleichzeitig mit der Reisebestätigung, der auch das ausführliche Reisemerkblatt mit Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften beiliegt. Die restlichen Reiseunterlagen mit Flugschein und Flugplan, ggf. Bahnfahrkarten, sowie den letzten Hinweisen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung des Reisepreises.


2.2. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtreisepreis sofort nach Erhalt der Reisebestätigung gegen Sicherungsschein fällig. Ist der fällige Reisepreis bis 10 Tage vor Reisebeginn nicht vollständig bezahlt, wird San Art nach entsprechender Nachfristsetzung von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Reiserücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.


2.3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort zu bezahlen.


3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer Ausschreibung sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.


4. Leistungs-und Preisänderungen

4.1. Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind vorgesehen, wie sie auf dem Flugschein angegeben sind und vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Reisende, die eine individuelle Verlängerung bei San Art gebucht haben, müssen die jeweiligen Flüge selbstständig bei der entsprechenden Fluggesellschaft rückbestätigen.


4.2. San Art behält sich vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für den Reiseveranstalter und nach Vertragsabschluss die nachfolgenden Preisbestandteile erhöhen oder ändern, und San Art dieselben nicht vertreten kann: Devisen- und Wechselkurse sowie behördliche Gebühren oder Abgaben, wie beispielsweise Flughafensteuern und Kerosinzuschläge. Dies tun wir lediglich in dem Umfang, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate vergangen sind. Wir sind verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, kann der Reisegast vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen eine gleichwertige andere Reise aus unserem Programm verlangen, sofern diese verfügbar ist.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch San Art dieser gegenüber geltend zu machen.


5. Rücktritt, Umbuchung oder Abbruch durch den Kunden

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei San Art. Für den Fall, dass der Kunde vom Reisevertrag zurücktritt oder die Reise nicht antritt, kann San Art angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig oder ohne erforderliche Dokumente (z.B. Pass), zu dem mit den Reiseunterlagen bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Ablughafen einfindet. Der Reiseteilnehmer hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass gar kein Schaden entstanden ist oder ein geringerer Schaden als dieser pauschal in den nachfolgend aufgeführten Stornopauschalen genannt ist. Bei Rücktritt fallen folgende Kosten an: - bis 60. Tag vor Reisebeginn 20% -
mind. 350 Euro bzw. 90 Euro bei Einzelleistungen
- 60. bis 30. Tag vor Reisebeginn, 40%
- ab 29. vor Reisebeginn, 60%
- ab 14. vor Reisebeginn, 80%
- ab 7. Tag vor Reisebeginn, 100%
Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem
Endpreis je angemeldeter Reiseteilnehmer.


5.2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers: Bei Reiserücktritt ist der zurückgetretene Gast berechtigt, eine Ersatzperson bis zum Reisebeginn zu benennen. Voraussetzung ist, dass diese Person den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und keine anderen Umstände dagegen sprechen. Die zurückgetretene Person und der neue Reiseteilnehmer haften als Gesamtschuldner gegenüber San Art für den Reisepreis. Die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden, betragen jedoch mindestens € 50,- Bearbeitungsgebühr.


5.3. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel oder Beförderungsart sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den oben genannten Bedingungen und nachfolgender Neuanmeldung möglich. In Einzelfällen sind Umbuchungen auf einen späteren Reisetermin nach Absprache gegen Gebühr möglich. Bei Buchung einer Individuellen Reise und Nur- Flugbuchungen (wie von Anschlussflügen zum Abreiseflughafen) gelten besondere Stornogebühren, die in der Regel in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind. Sollte der Kunde während der Reise einzelne Leistungen aus zwingendem Grund nicht in Anspruch nehmen oder die Reise vorzeitig beenden, wird sich San Art um die Erstattung etwa ersparter Aufwendungen bemühen. Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, ist er für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen/ Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus Verspätung des Kunden entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr als Folge von Krankheit oder Unfall. Tritt San Art, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorleistung, so sind die vom Veranstalter verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.


7. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter

San Art kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


7.1. a) bis 5 Wochen vor Reiseantritt: wenn eine gebuchte Reise wegen Nichterreichens der zuvor ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nicht zu Stande kommt (wobei San Art sich vorbehält, die Reise auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen) und der Kunde von einem etwaigen Ersatzangebot der San Art keinen Gebrauch gemacht hat, oder wenn erforderlich werdende Leistungsänderungen für den Kunden zu unzumutbaren Preiserhöhungen führen würden oder wenn ein ordnungsgemäßer Reiseablauf aus Gründen, die nicht von San Art zu vertreten sind, nicht mehr gewährleistet ist.

In diesen Fällen ist San Art verpflichtet, dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den bis dahin gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


7.1. b) ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reiseteilnehmer trotz Aufforderung und Nachfristsetzung den vorher bekannt gegebenen Reiseanforderungen nicht genügt, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch San Art oder einem ihrer Leistungsträger nachhaltig stört oder wenn der Reisende sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt San Art, bleibt deren Anspruch auf den Reisepreis erhalten. San Art muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wurden.


7.2. Wird eine Reise durch höhere Gewalt erheblich erschwert, beeinflusst oder gefährdet und war dies beim Abschluss des Reisevertrages nicht vorhersehbar, so können sowohl Reiseveranstalter als auch Kunde kündigen. Bei Kündigung kann der Reiseveranstalter für bereits erbrachte Leistungen (bzw. für Leistungen zur Beendigung der Reise) eine angemessene Entschädigung vom Kunden verlangen.


8. Haftung

8.1. Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für

* gewissenhafte Reisevorbereitung
* sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
* Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
* ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.


8.2. An Unternehmungen außerhalb des angebotenen Reiseprogramms wie z.B. Bootsfahrten, Dünenfahrten, sportlichen Betätigungen und Teilnahme an Veranstaltungen und Unternehmungen aller Art sowie fakultativen Ausflügen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, beteiligt sich der Reisegast auf eigene Gefahr. San Art haftet insoweit nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


8.3. San Art haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Anschlussprogramme, individuelle Verlängerungen, Ausstellungen) und als solche in der Leistungsbeschreibung bezeichnet sind.


8.4. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Reiseveranstalter herbeigeführt worden ist oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.


8.5. Kurzfristige Verzögerungen infolge landestypischer Besonderheiten stellen keinen Reisepreis- Minderungsgrund dar.


8.6. Unterliegt die von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, so kann sich San Art auf dort


8.7. Für Diebstahl, sonstigen Verlust und Beschädigungen von Reisegepäck – auch beim Verstauen in Fahrzeugen oder auf Lasttieren – ist jegliche Haftung seitens San Art ausgeschlossen, soweit nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden eines unserer Leistungsträger herbeigeführt.


9. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle entstehende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber der Reiseleitung zu rügen. Ansprüche auf Minderung und vertraglichen Schadensersatz bestehen nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Ist die örtliche Reiseleitung nicht geschuldet, so müssen Beanstandungen unverzüglich der Zentrale von San Art mitgeteilt werden.


10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Ansprüche des Kunden verjähren nach § 651e - 651f in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem laut Vertrag letzten Reisetag.


11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. San Art steht dafür ein, Informationen über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die San Art bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, an den Reisenden weiterzuleiten. Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.


12. Versicherungen

Im Reisepreis sind, falls nicht anders vermerkt, keine Reiseversicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung.


13. Gültigkeit der Angaben

Maßgebend hinsichtlich der Termine, Abflug- und Reisezeiten sowie der Preise sind die jeweils aktuellen Reiseausschreibungen sowie die Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstige, wirksame Abreden. Für Druckfehler und Irrtümer übernehmen wir keine Gewähr.


14. Allgemeines

Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für San Art ist Rosenheim. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.


15. Veranstalter

San Art Dagmar Dieterle Kunst + Reisen GmbH,

Geschäftsführerin Dagmar Dieterle

Mühlenstraße 14

83139 Söchtenau

Tel. 08031/88 737 98, Fax 08031-88 737 97,

Amtsgericht Traunstein HRB 10407


Söchtenau/Untershofen, 2. Januar 2014




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